contify SEO Rückblick – September 2019

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Im contify SEO Rückblick für den Monat September 2019 berichten wir über ausgesuchte Themen rund um die Suchmaschinenoptimierung, auf die wir in den vergangenen Wochen gestoßen sind und die wir auf dem contify Blog mit SEO interessierten Lesern teilen möchten. Heute berichten wir u.a. über das letzte Google September Core Update. Voraussichtliche Lesedauer: 7 Minuten.
Inhalt

1. Google Core Update Ende September 2019

Zum dritten Mal im Jahr 2019 hat Google ein globales Update seines Kernalgorithmus veröffentlicht. Das Core Update vom September 2019 wurde – in Anlehnung an die Tradition seines Juni-Vorgängers – von Google im Vorfeld offiziell angekündigt. Der Roll-out begann schließlich am 24. September 2019. Dieses Google Update gilt global. Das bedeutet, es deckt alle Märkte und Suchindizes ab, da Änderungen am Kern des Ranking-Algorithmus von Google vorgenommen wurden. Wie es seit einiger Zeit üblich ist, hat Google seine Abonnenten über das Twitter-Konto von @GoogleSearchLiason bereits vor dem Update folgendermaßen benachrichtigt:

Screenshot zeigt Tweet mit Ankündigung des Core Updates
Google Tweet mit Ankündigung des Core Updates

Seltsamerweise war das Core-Update vom September 2019 nicht so umfangreich wie von einigen erwartet. Laut dem Rank Risk Index von RankRanger dauerte das Update lediglich zwei Tage. Und obwohl der Index erhöhte Rankingschwankungen aufwies, waren diese nicht astronomisch hoch. Tatsächlich nahm das unbestätigte Update, das Google eine Woche zuvor veröffentlicht hatte, längere Zeit in Anspruch und zeigte einen steileren Anstieg der Rankingkurven. Typisch für das Update war, dass es sich auf YMYL-Webseiten (Your Money Your Life) konzentrierte. Ähnlich wie bei dem „The Medic Update“ und anderen gab es ziemlich eindeutige Tendenzen zu YMYL-Seiten, die von dem Update stärker betroffen waren als andere Nischen.

Google kommentiert keine bestimmten Ziele oder Bereiche, auf die sich das Update konzentrieren wird, und zieht es vor, sich weiterhin hinter Aussagen mit begrenztem Informationsgehalt zu verstecken.

Beim Blick auf das September-Update fiel allerdings auf, dass Google jetzt möglicherweise tiefer in die Inhalte einer Webseite eintaucht. Insbesondere scheint die Suchmaschine besser in der Lage zu sein, relevante Inhalte zu verstehen und zu erkennen, ob die Intention mit dem übereinstimmt, was der Benutzer auf der Seite erwartet.

Danny Sullivan, der Verbindungsbeamte für die Google-Suche, gab einige weitere Details zum Update preis und erklärte, dass der Roll-out "einige Tage" dauern würde und dass sich das Google-Kernupdate vom September 2019 auf alle globalen Suchindizes auswirken würde. Google beabsichtigt nicht, den Abschluss des Roll-outs bekannt zu geben, da laufend kleinere Updates eingeführt werden. Würde man hier das Update für vollständig erklären, könnte dies einen irreführenden Eindruck vermitteln und Raum für falsche Interpretationen bereitstellen.

Screenshot zeigt Tweet zur Dauer des Core Updates
Danny Sullivan twittert über die Dauer des September Core Updates

Das Google-Kernupdate für September 2019 war zwar nicht so umfangreich wie die vorherigen Updates, aber es wurde mit Sicherheit bemerkt. Sowohl in der ersten Oktoberwoche, dem Wochenende vom 13.10., als auch um den 4. September gab es unbestätigte Updates. Laut Google wurden die ursprünglichen Berichterstattungsfähigkeiten für das Ranking in den letzten Monaten verbessert.

Google hat außerdem die Regeln für die Anzeige von Bewertungen in der Suche aktualisiert, was dazu führte, dass einige Webseiten den Verlust von Bewertungen in Google-Snippets zu beklagen hatten. Google hat auch Änderungen am Nofollow-Link-Attribut vorgenommen, bei denen es sich im Wesentlichen um einen Hinweis gegen eine Direktive handelt, die Google einhalten muss. So werden NoFollow für die gesamte Webseite zukünftig vom Google Bot ignoriert werden.

Neuer Boost für Videoinhalte

Eine interessante Beobachtung ist, dass Google seit dem Core Update die Relevanz, die es Videoinhalten für viele informative Keywords zuweist, offenbar erhöht hat. Die Änderungen konzentrieren sich stärker auf die Verbesserung der Bewertung von Inhalten.

2. Google Maps-Brancheneinträge

Google hat angekündigt, dass Nutzer jetzt einige Änderungen an Google My Business-Einträgen als nicht verifizierter Geschäftsinhaber vornehmen können.

Screenshot zeigt Google My Business
Google My Business Eintragung in den Suchergebnissen

Google äußerte hierzu: "Geschäftsinhaber können Änderungen an einigen Kerngeschäftsinformationen direkt von ihrem Google My Business-Konto vorschlagen, bevor die Inhaberschaft ihres Geschäfts überprüft wurde. Der Link „Own this business?“ ist mit dem Status des nicht überprüften Geschäftsinhaber gleichzusetzen.

Google gab zu, dass von Nichtbesitzern durchgeführte Änderungen an den My Business Einträgen den regulären Überprüfungsprozess durchlaufen und solange live gehen können, bis sie in der Google-Suche oder in Google Maps auf Inhaberschaft überprüft worden sind.

Die Änderungen, die von Nichtinhabern vorgenommen werden können, umfassen den Namen, die Kategorie, die Adresse, die Öffnungszeiten, die Telefonnummer und die Webseite. Nach der Genehmigung können diese Änderungen veröffentlicht werden, noch bevor das Unternehmen in der Google-Suche und in Google Maps überprüft wurde. Einige Benutzer müssen möglicherweise erst ihr Unternehmen bestätigen, bevor sie ihre eigenen Informationen bearbeiten können.

3. Cookie-Hinweis: Nutzer müssen Einwilligungen aktiv erteilen

Das Urteil AZ C-673/17 des Europäischen Gerichtshof macht es sehr deutlich: Jeder Webseitenbetreiber muss sich mit den Cookie-Hinweisen auseinandersetzen und sich Gedanken machen, welche Cookies er auf der Seite verwendet. Denn die meisten Webseiten enthalten Drittanbieter Funktionalitäten in ihrem Quellcode, dessen Vorhandensein auch transparent für den Nutzer gemacht werden sollte. Da genügt es bereits, ein YouTube Video auf seiner Webseite eingebunden zu haben, Webschriftarten zu verwenden oder eine Anfahrtsbeschreibung mittels Google Maps anzubieten.

In der Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 1. Oktober 2019 wird das Setzen von Cookies mit aktiver Benutzerzustimmung zwingend vorgeschrieben.

Cookies sind Textdateien, die Webbrowser-Benutzer auf ihren Computern speichern. Wenn ein Benutzer zum ersten Mal eine Website besucht, wird in dem Browser, der Informationen sammelt, ein Cookie erstellt. Diese Daten beinhalten eine zufällig generierte Nummer, die es der Webseite ermöglicht, einen Benutzer zu identifizieren, wenn der Benutzer einen zweiten Seitenaufruf tätigt.

Darüber hinaus speichern Cookies die Einstellungen, die Sie auf einer Website vornehmen (z.B. die Sprache), Informationen über die Zeit, die Sie auf der Website verbringen, sowie persönliche Informationen, die Sie über die Formulare selbst eingegeben haben, wie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Allein mithilfe solcher Cookies ist es etwa möglich, im Online-Shop einen Warenkorb zwischenzuspeichern, die Reichweite einer Seite zu messen – oder personalisierte Werbeangebote einzublenden.

Was ist ein Cookie-Hinweis?

Nach der DSGVO sind die Website-Betreiber verpflichtet, die Nutzer darüber zu informieren, ob ihre Website Cookies verwendet, welche Daten sie speichern – und in welchem Umfang diese an Dritte weitergegeben werden.

Screenshot vom Cookie-Hinweis mit Erklärung bei contify
contify Cookie Hinweis mit Opt-In und Erklärung der verwendeten Cookies

Eine beliebte Möglichkeit, diese Anforderung zu erfüllen, ist der Cookie Hinweis, auch bekannt als Cookie-Banner: eine Homepage-Nachricht, welche die Besucher darüber informiert, dass eine Website Cookies setzt – und für weitere Details auf die Datenschutzrichtlinie verweist.

Was bedeutet die aktuelle Regelung für die Rechtslage im Falle von Cookies?

In einem, beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Rechtsstreit (EuGH, AZ: C-673/17, seit Oktober 2019) urteilten die Richter: Die Betreiber der Website sind verpflichtet, den Nutzern die Möglichkeit zu geben, der Verwendung entsprechender Cookies zuzustimmen.

Es reicht nicht aus, ein voreingestelltes Kontrollkästchen zu präsentieren, das der Benutzer löschen muss, um die Zustimmung zu verweigern (die sogenannte "Opt-out"-Lösung). Dies verstößt gegen die Bestimmungen der DSGVO: Die Nutzer müssen aktiv mitarbeiten. Dies ist nach Ansicht der Jury nur möglich, wenn die Betreiber der Website über die Art der von ihnen verwendeten Cookies informiert werden – und dem Nutzer die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, welchen Cookies sie zustimmen ("Opt-in"-Lösung).

Darüber hinaus entschied die Jury: Die Betreiber von Websites sind dazu verpflichtet, den Nutzern auf ihren Seiten klar und umfassend mitzuteilen, welche Art von Cookies wie lange und in welchem ​​Umfang verwendet werden und welche möglichen Drittanbieter ebenso Zugriff auf die erhobenen Daten haben.

4. Zusammenfassung des Inhalts

Insgesamt verhielt sich das aktuelle Update wegen des schnellen Roll-outs und der nur mäßig hohen Ausreißer im Ranking verhältnismäßig unspektakulär zu einigen der vorherigen Kernupdates. Bei relevanten Videoinhalten von Seiten können die Rankingveränderungen dazu führen, dass Webseiten, die zuvor zu Unrecht übersehen wurden oder nicht die verdiente Anerkennung erhielten, jetzt eine bessere Bewertung bekommen können.

Erstaunlicherweise gestattet es Google auch Nichteigentümern von lokalen Geschäften, Informationen auf Google My Business zu hinterlegen. Wie schnell eine entsprechende Prüfung seitens Google letztendlich durchgeführt wird, steht allerdings in den Sternen. Und welcher Schaden entstehen kann, wenn unberechtigte Dritte auf Firmeninformationen zugreifen können, bleibt abzuwarten. Noch schlimmer ist es, wenn die Google My Business Einträge auf eine fremde E-Mail Adresse registriert werden und die Besitzverhältnisse in Nachgang immer schwieriger zu durchschauen sind.

Das Umsetzen der zahlreichen Bestimmungen der DVSGO wird Webseitenbetreiber weiterhin auf Trab halten. Noch hört man nichts Weltbewegendes in den Medien über große Abmahnungswellen. Nichtsdestotrotz sollte die Anpassung des Cookie-Hinweises auf den Webseiten nicht vernachlässigt und durchaus ernst genommen werden.

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Romain Hill
Romain Hill hat E-Commerce an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Würzburg studiert. Seit 2017 ergänzt Romain als SEO Manager das contify-Team. Dabei betreut er die Kunden bei SEO-Projekten und trägt mit seinen langjährigen Kenntnissen in der redaktionellen Arbeit und seiner Erfahrung aus der Webentwicklung zur Optimierung und Analyse von WEB-Content bei.
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Romain Hill hat E-Commerce an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Würzburg studiert. Seit 2017 ergänzt Romain als SEO Manager das contify-Team. Dabei betreut er die Kunden bei SEO-Projekten und trägt mit seinen langjährigen Kenntnissen in der redaktionellen Arbeit und seiner Erfahrung aus der Webentwicklung zur Optimierung und Analyse von WEB-Content bei.

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