Die Frage nach der korrekten Kommasetzung infolge eines erweiterten Infinitivs, auch als „Infinitivgruppe“ bezeichnet, lässt sich seit der letzten Rechtschreibreform nicht mehr eindeutig beantworten. Welche Regeln der deutschen Rechtschreibung hier gegenwärtig gelten und wie man sie sich am besten merken kann, zeigt der folgende Beitrag.

Früher waren die Regeln der korrekten Kommasetzung streng und unflexibel; inzwischen darf man auch mal ein Satzzeichen weglassen, wenn man weiß, wann und wo.

Was versteht man unter „erweiterter Infinitiv“?

Ehe man sich der grammatischen Regel in Bezug auf die Kommasetzung widmen kann, muss man sich vor Augen führen, was eine Infinitivgruppe eigentlich ist. Das lässt sich am besten mithilfe eines Beispiels erläutern (der erweiterte Infinitiv ist im Folgenden kursiv gesetzt):

Beispiel 1:

„Es wäre oberflächlich, von allen Männern zu behaupten, sie seien Fußballfans.“

Beispiel 2:

„Für gläubige Menschen ist es wichtig, an ihrer Religion festhalten zu können.“

Gemeint ist also der Teil des Satzes, der in unmittelbarem Bezug zu der „zu + Infinitiv-Konstruktion“ steht. Doch wann setzt man hier ein Komma und wann nicht?

Kommasetzung

Ganz allgemein kann man vorwegnehmen, dass die neue deutsche Rechtschreibung sehr viel weniger verpflichtend erforderlich macht, Kommata zu setzen. Dort, wo man früher obligatorisch ein Satzmittezeichen setzen musste, ist es heute stellenweise nicht mehr erforderlich. Dafür ist es möglich, sie dort einzufügen, wo sie früher verboten waren – man muss es aber nicht. Hier soll dieses wirre Regelgeflecht vereinfacht dargestellt werden.

Wann kann ein Komma bei erweitertem Infinitiv gesetzt werden?

Mithilfe einiger Beispiele zeigt sich, was heute regelgerecht ist und wie sich die Modalitäten der Rechtschreibung entwickelt haben:

Beispiel 3:

Alt & neu: „Klaus weiß mit Sicherheit, die Pizza bei Luigi schon einmal gegessen zu haben.“

Neu: „Klaus weiß mit Sicherheit die Pizza bei Luigi schon einmal gegessen zu haben.“

Früher war das Komma also verpflichtend, heute kann es auch weggelassen werden. Die Regel, die sich dahinter verbirgt, könnte lauten: Ergibt ein Satz auch ohne Kommata Sinn – ist also keine Doppeldeutigkeit auf der inhaltlichen Ebene zu bemerken – können die Satzmittezeichen weggelassen werden.

Beispiel 4:

Alt & neu: „Lisa besteht auf ihrem Recht zu studieren.“

Neu: „Lisa besteht auf ihrem Recht, zu studieren.“

Früher war die Kommasetzung hier also verboten, heute ist sie erlaubt, aber nicht erforderlich. Das hängt damit zusammen, dass die Infinitivgruppe nur aus dem Infinitiv und der Konjunktion „zu“ besteht, weitere Satzbestandteile wie Subjekt oder Prädikat fehlen jedoch.

Wann muss ich allerdings ein Komma setzen?

Das Satzmittezeichen ist vor allem dann erforderlich, wenn der Satz ohne die Unterbrechung mehrdeutig wäre. Auch das lässt sich am besten praktisch aufzeigen:

Beispiel 5:

„Lena bemühte sich in der Schule nicht nur Einser zu schreiben.“

Bei diesem Satz verschiebt sich der Wortgehalt auf der Inhaltsebene, wenn man das Komma an die eine oder andere Stelle setzt.

Variante 1: „Lena bemühte sich, in der Schule nicht nur Einser zu schreiben.“

Variante 2: „Lena bemühte sich in der Schule nicht, nur Einser zu schreiben.“

In der ersten Form bemüht sich Lena, in der zweiten bemüht sie sich nicht. In derartigen Fällen ist die Kommasetzung deshalb verpflichtend, um klarzumachen, welche Variante gemeint ist.

Tipp: Wenn man sich nur die Regeln für die Fälle merkt, in denen Kommata gesetzt werden müssen, kann man in den unsicheren Fällen selbst entscheiden – denn dort gibt es keine einheitliche Vorschrift. 

Merkhilfe für den Ernstfall:

Bei einer Reihe von Subjunktionen ist die Kommasetzung immer vorgeschrieben. Diese lauten wie folgt:

Diese unterordnenden Nebensatzeinleiter können auch beim erweiterten Infinitiv auftauchen und dann ist künftig klar: Das Komma muss gesetzt werden!